Probenahme-Eckventil

Probenahme-Eckventil 1/2“ mit Entnahmerohr aus Edelstahl Ø 8 x 100 mm und ELB- Quetschverschraubung NILplus forte, kurzzeitig beflammbar (max 30 sec), Ersatzdichtung für kurzzeitige Erhitzung geeignet, ELB-Quetschverschraubung 3/8“, lang, Schieberosette 1/2“ aus Edelstahl, einfache Montage

Normen und Verordnungen:
Trinkwasserverordnung 2011, DIN 3227 – Eckventile, DVGW-Arbeitsblatt 551, DVGW twin Nr. 06

Probenahme-Eckventil

Artikel-Nr.
1372/ELB

Oberfläche
verchromt

Nennweite
DN 15

Nennweite
1/2″

TRINKWV 2011

Probenahme-Ventile für eine systemische / orientierende und weitergehende Untersuchung innerhalb von Sanitärräumen zur Umsetzung der TrinkwV 2011

Bei der Entnahme von Trinkwasserproben nach DVWG auf der sicheren Seite sein.
Mit den NIL-Probenahme-Ventilen sind Sie auf der sicheren Seite. In allen Armaturen aus unserem Hause werden nur Werkstoffe verwendet, die für eine Trinkwasserinstallation geprüft und zugelassen sind; insbesondere gem. DIN50930-6, KTW und DVGW W270. Somit können Sie mit den NIL-Probenahme-Ventile zuverlässige Proben zur Bestimmung von chemischen und mikrobiologischen Werten von Trinkwasser erwarten.

Vorteile NIL Probenahme-Ventile

  • Sehr einfache Montage durch Austausch eines vorhandenen Eckventils, bzw. Montage eines Aufsatzventils.
  • Fachgerechte Probenahme möglich.
  • Bakterienfrei durch beflammbares Entnahmerohr (max. 30 sec) – chemischeDesinfektion damit überflüssig.
  • Dichtungen des Probenahme-Eckventils für kurzzeitige Erhitzung geeignet.
  • Totraumfreies Ventiloberteil.
  • Optimale Preis- / Leistungsrelation.

Probenahme – In welchen Gebäudearten?
Die Trinkwasserverordnung schreibt fachgerechte Probenahmen durch zertifizierte, von einem akkreditierten Labor für mikrobiologische Untersuchungen beauftragte Probenehmer vor. Die Probenahme ist in den Trinkwasserinstallationen folgender Gebäudeartenvorzunehmen:

  • Gebäude müssen öffentlich und / oder gewerblich sein, also keine private Ein-Zweifamilienhäuser.
  • Gebäude als Großanlagen gem. DVGW-Arbeitsblatt W 551.
  • Gebäude mit Einrichtungen zum Duschen.

Beispiele für solche Gebäude: Mehrfamilienhäuser, Sportcenter, Krankenhäuser, REHA- Center, Seniorenheime, Kindergärten etc.

Untersuchung des Trinkwassers auf…
Legionellen (Krankheitserreger) ab 2012 und Bleigehalt im Trinkwasser ab 2013.

Systemische / orientierende Untersuchung auf Legionellen

  • Wenn die systemische Untersuchung gemäß § 14 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung 2011 entspricht
  • Orientierender Untersuchung gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551

Die systemische / orientierende Untersuchung beschreibt eine stichprobenartige Wasserentnahme zur Feststellung der Legionellen- und Keimfreiheit in dem Teil der Trinkwasserinstallation, der vor einer größeren Anzahl von Entnahmestellen liegt.

Probenahmestellen für die systemische / orientierende Untersuchung – Wo?

Die Probenahmestellen für die systemische / orientierende Untersuchung gem. Trinkwasser V 2011, § 14, Absatz 3 beschreibt der Abschnitt 9.1 des DVGW Arbeitsblattes W 551.

  • Direkt am Abgang der Warmwasserleitung des Trinkwassererwärmers
  • in Verteilern
  • in Steigsträngen
  • in Zirkulationsleitungen

In die Peripherie von Zirkulationsleitungen und in die Peripherie jedes einzelnen Steig- stranges jetzt ein NIL-Probenahme-Ventil einbauen. Die Probenahmestellen in den peripheren Teilen der Trinkwasserinstallation sollten sich in Räumen mit Vernebelung, also in Bädern mit Duschen oder auch in Küchen mit Handbrausen befinden. Bei der systemischen / orientierenden Untersuchung sind vorzugsweise Probenahmearmaturen an nahe gelegenen Waschbecken zu benützen. Die Probenahmestellen sollen so gewählt werden, daß sie möglichst nahe am Warmwasser-Steigstrang oder am Warmwasserzirkulationssystem angebunden sind.

Normen und Verordnungen

  • TrinkwasserV 2011
  • DVGW-Arbeitsblatt 551
  • DVGW twin Nr. 06
  • DIN EN ISO 19458, Tabelle 1, Zweck b
  • VDI 6023, Abschnitt 4.1
  • UBA, Systemische Untersuchungen von Trinkwasser- Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung
  • Arbeitshilfe 66 des GDW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilenunternehmen)


Übrigens… Hier noch ein wohlgemeinter Hinweis für die Gebäudebesitzer und Anlagenbetreiber.
Die Trinkwasserverordnung 2011 ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Absatz 2 BGB. Dies bedeutet, daß bei Verletzung der Trinkwasserverordnung im Schadens bzw. Krankheitsfalle Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche drohen. (Auszug aus Arbeits- hilfe Nr. 66 des GdW, Bundesverbandes deutscher Wohnungs und Immobilienunternehmen e.V).

Weiterführende Untersuchung – Wann und wie ?

Eine weiterführende Untersuchung des Trinkwassers mit weiteren Probenahmen ist notwendig, wenn der Grenzwert (Legionellen (KBE = oder >100/100ml) bei der systemischen/ orientierenden Untersuchung erreicht wurde. Die weitergehende Untersuchung soll eine Aussage über das Ausmaß der Kontamination eines Systems mit Legionellen liefern und die Einleitung gezielter Sanierungsmaßnahmen ermöglichen. (DVGW Arbeitsblatt W 551, Tabelle 1a und 1b)

Trinkwasserverordnung 2011 untersuchungspflichtige Anlagen nach Legionellen Trinkwv 2011 § 3,2c

probenahme eckventil
1372ELB-1
1372ELB-2
1372ELB-3
1372ELB-4
probenahme eckventil